Zu- / Abschläge bei kumulierten Rechnungen

⏱ 2 Min. Lesezeit · Zuletzt aktualisiert: 05.11.2025


 

In BauFaktura können Sie Zu- oder Abschläge entweder als Netto- Zu-/Abschlag, oder als Brutto- Zu-/Abschlag eintragen.

Wenn Sie kumulierte Rechnungen erstellen, also von der Rechnungssumme bereits gestellte Teilrechnungen abziehen, gibt es jedoch entscheidende Unterschiede:

 

 

Zu-/Abschläge von der Nettosumme:

Im Normalfall sind alle Nachlässe, die Sie als Unternehmer gewähren bei Netto- Zu-/Abschlägen einzutragen, da diese das steuerpflichtige Entgelt, also die Bruttosumme, die MwSt.-Summe, sowie die Nettosumme mindern (§17 UstG).

 

 

Ein Beispiel einer solchen Aufstellung sehen Sie hier:

 



 

 

 

Die Nettosumme wird um 5% vermindert und somit wird auch die MwSt.-Summe und die Bruttosumme um 5% geringer. Wenn bereits Abschlagszahlungen gestellt wurden, werden diese von der Bruttosumme abgezogen und die Restsummen werden unten ausgewiesen.

 

Wichtig: Wenn Sie als Unternehmer einen Nachlass gewähren, mindert dieser das steuerpflichtige Entgelt, die MwSt-Summe, sowie das Nettoentgelt und muss deshalb als Netto-Abzug eingetragen werden.

 

 

 

Zu-/Abschläge von der Bruttosumme:

Etwas anders sieht es nun aus, wenn Sie Zu- oder Abschläge von der Bruttosumme eingeben.

Wenn Sie z.B. mit dem Auftraggeber eine steuerfreie Bauwesenversicherung oder Baustrom verrechnen möchten, wird dies als Brutto- Zu-/Abschlag eingetragen, da dieser Abzug, wie erwähnt steuerfrei verrechnet wird.

 

 

 

 

Hier das Beispiel einer solchen Verrechnung:



 

 

Das Programm errechnet die Restsummen hierbei wie folgt:

Nettosumme                        - Nettosummen der Teilrechnungen    = Rest-Nettosumme

              50.000,00 €            -                         30.000,00 €                 =              20.000,00 €

Gesamt-MwSt.-Summe       - MwSt.-Summen der Teilrechnungen = Rest-MwSt.-Summe

                9.500,00 €            -                           5.700,00 €                 =                3.800,00 €

Gesamt-Bruttosumme          - Gesamt MwSt.-Summe                      = Rest-Bruttosumme

              56.525,00 €            -                         35.700,00 €                 =              20.825,00 €

 

Wie man an diesem Beispiel erkennt, ist dass die Rest-MwSt-Summe nicht mehr zur Rest-Bruttosumme passt. Dies liegt natürlich daran, dass die Rest-Bruttosumme durch den Brutto-Abzug um diese 2.975,- € geringer ist.

 

Wichtig: Die Verrechnung einer steuerfreien z.B. Bauwesenversicherung mit dem Auftraggeber kürzt nicht das umsatzsteuerrechtlich zu versteuernde Entgelt, sondern hat lediglich Verrechnungscharakter in der Schlussrechnung.

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