- Elektronische Rechnungen sind aktuell Rechnungen, die in einem beliebigen elektronischen Format z.b. PDF erstellt oder empfangen werden können.
- Mit dem Wachstumschancengesetz ändern sich die Definitionen für eine E-Rechnung und es kommt eine neue Pflicht für B2B-Rechnungen ab dem 1.1.2025.
- Für elektronische Rechnungen gelten dieselben Pflichtangaben, Aufbewahrungsfristen und Anforderungen wie für Papierrechnungen.
- Wichtig ist, es gibt verschiedene elektronische Rechnungsformate wie XRechnung oder ZUGFeRD.
Eine PDF-Rechnung ist keine E-Rechnung
Bei einer elektronischen Rechnung denken viele an eine PDF-Rechnung, die man per E-Mail verschickt. Eine einfache PDF entspricht jedoch nicht der EU-Norm, denn solche Rechnungen sind nicht maschinenlesbar. Im Prinzip sind PDF-Rechnungen eine Art Papierrechnung in elektronischer Form.
Die E-Rechnung wird in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen. So schreibt es die EU-Richtlinie 2014/55/EU vor.
Wo finde ich weitere Informationen zum Thema E-Rechnung?
Viele Länder bieten umfassende Informationen und Leitfäden zur E-Rechnung auf ihren offiziellen Webseiten an. In Deutschland finden Sie beispielsweise auf der Webseite des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) hilfreiche Ressourcen.
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