Ich habe nur Privatkunden. Muss ich auch eine E-Rechnung ausstellen?

⏱ 1 Min. Lesezeit · Zuletzt aktualisiert: 10.12.2025

Nein, wenn Sie nur Privatkunden haben, sind Sie nicht verpflichtet, E-Rechnungen zu erstellen. Die Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen gilt ab dem 1. Januar 2025 nur für Geschäfte zwischen Unternehmen (B2B) innerhalb Deutschlands. Rechnungen an Privatkunden (B2C) fallen nicht unter diese Regelung.


Sie können bei Privatkunden wie gewohnt Rechnungen ausdrucken oder per E-Mail als ZUGFeRD PDF versenden. Die ZUGFeRD PDF kann ganz normal wie eine PDF behandelt werden.

War diese Anleitung hilfreich?
Als Nächstes empfohlen
E-Rechnung in baufaktura
Immer noch Fragen zu diesem Thema?
Ihr baufaktura-Support hilft — beziehen Sie sich einfach auf diese Anleitung.