Wegen der gesetzlichen Abzugsfähigkeit von Lohnanteilen bei Privatleuten können Sie für jede Position in der LV-Aufstellung festlegen, ob diese Zeile eine Lohn-, eine Materialposition oder eine zusammengesetzte Leistung ist.
Beim Druck erfolgt eine entsprechende Ausweisung, um den Lohnanteil nicht manuell rechnen zu müssen.
Wenn diese Funktion nicht benötigt wird, sollte „Standard“ stehen.